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Alarmierung Wann sollte ich eine Aktivierung nicht annehmen?

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Die Teilnahme an Ersthelfersystemen wie KATRETTER erfolgt vollständig freiwillig. Aus einer Aktivierung entsteht keine Verpflichtung, sich zum Einsatzort zu begeben. Im Gegenteil: In bestimmten Situationen ist es wichtig, bewusst abzuwägen, ob eine Einsatzübernahme überhaupt sinnvoll oder möglich ist.

Grundsätzlich gilt: Eigene Sicherheit und bestehende Verpflichtungen gehen immer vor.

Eine Aktivierung sollte insbesondere nicht angenommen werden, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
  • Betreuungspflichten: Wenn dadurch die Aufsicht über Kinder oder betreuungsbedürftige Personen vernachlässigt würde.
  • Dienstliche Verpflichtungen: Personen im aktiven Einsatzdienst (z. B. Feuerwehr oder Polizei) sollten im Falle einer Aktivierung zunächst mit der zuständigen Dienststelle bzw. dem Dienstvorgesetzten abstimmen, ob ein Einsatz im Rahmen des Dienstes möglich oder sinnvoll ist.
  • Gesundheitliche Gründe: Wenn der eigene Gesundheitszustand eine sichere Teilnahme am Einsatz nicht zulässt. Dazu zählen auch Situationen wie eine angeordnete Quarantäne.
  • Beeinträchtigung durch Rauschmittel: Wenn beispielsweise Alkohol oder andere berauschende Substanzen konsumiert wurden.
  • Andere wichtige Verpflichtungen: Wenn durch die Einsatzübernahme wichtige persönliche oder berufliche Pflichten vernachlässigt würden.
Ersthelfersysteme sind so ausgelegt, dass mehrere Helfende gleichzeitig alarmiert werden. Dadurch wird sichergestellt, dass auch dann Hilfe vor Ort eintreffen kann, wenn einzelne Personen eine Aktivierung nicht annehmen können. Die Entscheidung, ob ein Einsatz übernommen wird, liegt daher immer bei der jeweiligen Person.
 
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