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Alarm angenommen, aber nicht erschienen – was gilt rechtlich?

MarcusAG

Neu auf der Wache
App
KATRETTER
HiOrg
DRK
Region
Ludwigshafen am Rhein (Kreisfreie Stadt)
Qualifikation
Rettungssanitäter:in (RS)
Hinweis vom Team

Dieses Thema ist aus „Mein erster Einsatz“ entstanden. Die Diskussion war zu spannend, um sie zu löschen, aber zu umfangreich für einen Erfahrungsbericht.

TeamRN


Es zeigte sich gestern wieder einmal, wie sinnvoll es ist sich vorzustellen.

Ich kam mit dem RTW an der E-Stelle an, meine Kollegin und ich haben alles geschultert, als eine privarte Person im Treppenhaus auftauchte. Naja..ein Bewohner...also Hinweis, die Tür zum Haus offen stehen zu lassen. Erst da kam ein Hinweis, man sei KatRetter. Welche Qualifikation leider erst auf Nachfrage mitten im Einsatz.

Deswegen - gerade an Neulinge - stellt Euch beim Rettungsteam kurz vor - das hilft uns ungemein weiter und vermeidet vielleicht ein falsches Kommentar.

Also kurze Info, man sei alarmierter Ersthelfer, die rettungsdienstliche Qualifikation (Ersthelfer oder mehr). Wenn der Name dazu kommt, ist es perfekt und das Rettungsteam wird sich entsprechend auch vorstellen und Dich entsprechend leichter einbinden können...wir beißen nicht :)

Achja...noch ein Hinweis vom hiesigen KatRetter-Team der Leitstelle:
Da die E-Stelle ja erst nach Annahme des Einsatzes erscheint, nehmen - zumindest im Raum Mannheim - viele den Einsatz an und bleiben dann doch mit dem Popo zu Hause ohne den Einsatz in der App aktiv abzulehnen.

Letzteres wäre toll, da so der nächte KatRetter alarmiert werden würde. Ansonsten glaube das System, es seien genug unterwegs und stoppe die Alarmierung.

Marcus
 
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Es gibt leute, die den Einsatz annehmen und dann nicht kommen? Manchmal muss man sich echt wundern...
 
Hinweis vom Team
Dieser Beitrag gibt eine persönliche Rechtsauffassung wieder. Die Fragen dazu sind rechtlich nicht abschließend geklärt und hängen immer vom Einzelfall ab. Bitte nicht als feststehend verstehen.
Die Teilnahme an Einsätzen bleibt freiwillig. Bei konkreten Fragen wendet euch an euren Systembetreiber oder einen Anwalt. - TeamRN

Man darf auch nicht vergessen, dass die Annahme eines Einsatzes rechtliche Konsequenzen haben kann. Es ist ohnehin fraglich, ob die Ablehnung eines Einsatzes eine unterlassene Hilfeleistung darstellt (§ 323c StGB - das wäre allerdings kaum zu beweisen, da die Apps - zumindest KatRetter - in diesem Fall keine Ersthelfer-Daten speichern). Die Einsatzannahme in der App dürfte hingegen dazu führen, dass der Ersthelfer rechtlich gesehen zum Garanten wird (§ 13 StGB). Damit kommt eine Haftung zum Beispiel wegen fahrlässiger Tötung in den Bereich des Möglichen - auch wenn ein tatsächliches Strafverfahren eher unwahrscheinlich sein dürfte.
 
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Es gibt leute, die den Einsatz annehmen und dann nicht kommen? Manchmal muss man sich echt wundern...

Evtl. sind Leute so erschrocken, wenn der Alarm kommt, und bedienen dann die App falsch.

CorhelperApp zeigt die Entfernung vorm annehmen eines Einsatzes an. Da kann dann schon im Voraus entschieden werden ob annehmen oder nicht.

Die CorhelperApp bietet auch einen Probealarm an, den man durchlaufen kann, um mit der App vertraut zu werden.

Weiß nicht wie das bei anderen Retter-Apps ist.
 
Die Teilnahme an Einsätzen ist für ehrenamtliche komplett freiwillig.

Müssen Alarme zwingend angenommen werden?
Nein. Sowohl die Registrierung als auch die Teilnahme an Einsätzen sind vollständig freiwillig. Wenn Sie keine Zeit haben oder eine Unterstützung nicht möglich ist, können Sie den Alarm einfach ignorieren.
Eine Ablehnung des Alarms hat keine negativen Konsequenzen. Es ist außerdem nicht erforderlich, einen Grund für die Nichtannahme anzugeben.
Bitte achten Sie darauf, dass durch die Annahme eines Alarms keine anderen Pflichten – beispielsweise Kinderbetreuung oder dienstliche Verpflichtungen – vernachlässigt werden. Die freiwillige Teilnahme bleibt jederzeit bestehen, auch nach der Registrierung.


Evtl. sind Leute so erschrocken, wenn der Alarm kommt, und bedienen dann die App falsch.

CorhelperApp zeigt die Entfernung vorm annehmen eines Einsatzes an. Da kann dann schon im Voraus entschieden werden ob annehmen oder nicht.

Die CorhelperApp bietet auch einen Probealarm an, den man durchlaufen kann, um mit der App vertraut zu werden.

Weiß nicht wie das bei anderen Retter-Apps ist.
ja das kann sein.

Bei uns hatten wir schon Alarme, obwohl Leute in einer ganz anderen Stadt waren. Andere, die direkt nebenan gewohnt haben, haben den Alarm nicht bekommen. Da hätte es Sinn gemacht, den Alarm anzunehmen, den andern Bescheid zu sagen und dann den Alarm wieder abzulehnen.
 
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Die Teilnahme an Einsätzen ist für ehrenamtliche komplett freiwillig.
Das behauptet KatRetter, ja. Und das stimmt insofern, als dass man sich nicht registrieren muss, wenn man keine Ersthelfer-Alarme bekommen möchte. Es stimmt auch insofern, dass die staatlichen Ermittlungsbehörden ja keine Kenntnis davon erlangen, dass ein Ersthelfer einen Alarm nicht annimmt. Ein Strafverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung ist insofern "faktisch ausgeschlossen" (Pitz 2024, Seite 23 - siehe unten), sodass man sich überhaupt keine Sorgen machen muss. Im richtigen Leben ist der Einsatz immer komplett freiwillig.

Juristen bewerten das aber teilweise anders. Ich verlinke mal ein Gutachten zum Thema von Prof. Dr. iur. Andreas Pitz von 2024, in dem man seine gegenteilige Ansicht nachlesen kann. Andreas Pitz schreibt aber selbst, dass eine Strafverfolgung "faktisch ausgeschlossen" sei. Er ist aber der Ansicht, dass eine unterlassene Hilfeleistung theoretisch in Frage kommt, und er ist nicht der einzige Jurist, der diese Meinung vertritt (Es gibt aber auch Juristen, die anderer Ansicht sind). Dabei wird jedoch immer die Frage diskutiert, ob das Ablehnen eines Einsatz strafbar sein könnte oder nicht. Wenn ich die Diskussion richtig überblicke (und ich habe an der Schule einen Schwerpunkt im Thema Rettungsdienstrecht), dann wurde bisher nicht diskutiert, wie es rechtlich zu bewerten ist, wenn man einen Einsatz in der App annimmt, ihn dann aber nicht durchführt. Dies ist rechtlich gesehen eine ganz andere Situation, und sie ist auch rechtlich wahrscheinlich anders zu bewerten. Ich würde deshalb davon abraten, zumal ich auch nicht weiß, ob in diesem Falle nicht doch Ersthelfer-Daten gespeichert werden, und ob die Ermittlungsbehörden theoretisch Zugriff darauf erlangen könnten. Vielleicht könnte das ein Experte hier für die jeweilige App beantworten. Außerdem ist es natürlich ein Nachteil für den Patienten, wenn der Ersthelfer, der den Alarm annimmt, nicht in den Einsatz geht, denn das reduziert ja faktisch die Zahl der Ersthelfer und stellt für den Patienten somit einen tatsächlich Nachteil dar.

Die Diskussion ist - ich wiederhole mich - aber akademisch, denn dass man als KatRetter tatsächlich ein Strafverfahren bekommt, ist faktisch ausgeschlossen. In diesem Zusammenhang halte ich es aber für angebracht, sich an die Regeln zu halten. Entweder, ich lehne den Einsatz ab - oder ich nehme ihn an und gehe dann aber auch zum Patienten.
 
eigentlich müssten ja nach einem Einsatz zumindest verschlüsselte daten bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gespeichert werden. allein wegen des Dokumentationsgrundsatzes und für den Fall, dass auf dem Weg oder zurück ein Wegeunfall auftritt oder sich z.b. eine PTBS entwickelt. Dann wäre es zumindest gut, wenn die Teilnahme irgendwie recherchierbar wäre.
 
Es wäre also rechtlich zu klären, ob und wann im Falle einer Alarmierung eine Garantenstellung auf den Helfer übergeht. Und ob es einen Unterschied in der Qualifikation gibt. Ich kann mir vorstellen, dass ein ärztlicher Mithelfer eher in eine Garantenstellung rutscht, als jemand mit einem erste Hilfe Lehrgang.

Die Gründe für eine Ablehnung wären dann wahrscheinlich im Bereich der Rechtswidrigkeit oder der Schuld zu prüfen.

Allerdings könnte eine Entscheidung für eine Garantenstellung das System der ehrenamtlichen Voraushelfer durchaus zum Kippen bringen.
 
Es wäre also rechtlich zu klären, ob und wann im Falle einer Alarmierung eine Garantenstellung auf den Helfer übergeht.
Ich denke, dass das relativ eindeutig ist. Eine Garantenstellung tritt nur ein durch Übernahme, also durch die Annahme des Einsatzes durch drücken der entsprechenden Taste auf der App. Eine grundsätzliche Garantenstellung, die schon durch die Anmeldung entsteht, wird einhellig abgelehnt.

Allerdings könnte eine Entscheidung für eine Garantenstellung das System der ehrenamtlichen Voraushelfer durchaus zum Kippen bringen.
Warum? Die Apps bieten ja die Möglichkeit, den Einsatz nicht anzunehmen. In diesem Falle entsteht auch keine Garantenstellung des Ersthelfers, und eine Strafverfolgung wegen unterlassener Hilfeleistung ist (nahezu) unmöglich.

Ich glaube, wie gesagt, dass diese rechtlichen Probleme nur in der Theorie existieren.
 
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