Sie vertreten ein Ersthelfersystem, eine Leitstelle oder einen Landkreis? Erfahren Sie, was das RETTERNETZWERK für Ihre Ersthelfenden leisten kann. System, Leitstelle oder Landkreis?
Infos für Partner

Was im Rettungsdienst in Deutschland falsch läuft...

FelixF

Neu auf der Wache
App
KATRETTER
HiOrg
Freiwillige Feuerwehr
Region
Berlin (Kreisfreie Stadt)
Qualifikation
Rettungssanitäter:in (RS)
Anbei mal ein (meiner Meinung nach) sehr guter Bericht darüber, was in Deutschland im Rettungsdienst bzw. in der Rettungskette falsch läuft. Der Bericht erwähnt es zwar nur am Rand, aber zeigt auch, wie wichtig der Beitrag (bei Reanimationen) ist, welcher durch alle Ersthelfer geleistet wird, also natürlich auch durch uns.

 
Da gab es hier schon einen Beitrag zu...zwar ohne den Link, aber die Diskussion wurde angestoßen
 
Der Film macht mich sprachlos.
Gut dass es wenigstens uns im Retternetzwerg gibt
 
Guten Tag.


Da ich die erwähnte Diskussion hier auch nicht finden konnte, würde ich meine Meinung zu der Doku hier anfügen.

Grundsätzlich kann ich den Kritikpunkten, die die Björn-Steiger-Stiftung thematisiert, weitestgehend zustimmen. Dass die Zuständigkeiten im deutschen Rettungsdienst zersplittert sind, steht einer modernen Weiterentwicklung in vielerlei Hinsicht im Wege. Als Praktiker mit mehr als 30 Jahren Einsatzerfahrung auf RTW sehe ich zwei große Probleme:

(1) Nicht indizierte Einsätze

Ein junger Mann ruft in der Rettungsleitstelle an und berichtet, dass er sich den kleinen Zeh an einem Möbelstück gestoßen habe. Die Leitstelle entsendet, weil sie nicht anders kann (zumindest nicht 100%ig rechtssicher), einen RTW. Ich fahre jetzt (natürlich ohne Blaulicht) zu diesem jungen Mann, höre mir an, was passiert ist und sehe, dass er vollkommen unbeeinträchtigt durch die Wohnung läuft. Ich stehe neben ihm mit einer 3järhigen Ausbildung in Notfallmedizin. Draußen steht mein RTW im Wert von 250.000,00 Euro, eine rollende Intensivstation. Natürlich kommt es damit in diesem Falle nicht zu einem Transport in die Klinik. Die Anfahrt und die Rückfahrt fallen aber trotzdem an. Während dieser Zeit könnte der Bereich um meine Rettungswache herum unterversorgt sein. Ein Patient mit einem Kreislaufstillstand müsste dementsprechend länger warten, weil ein RTW anfahren muss, der von einer entfernteren Wache kommen muss. Ein standardisierte, rechtssichere Notrufabfrage würde hier tatsächlich Abhilfe verschaffen. Damit könnte die Leitstelle diesen "Einsatz" schon am Telefon erledigen. Ein Teil der Wahrheit ist aber, dass wir in Deutschland in manchen Fällen einfach keine Alternative haben. Der Notfalldienst der Kassenärztlichen Vereinigung (116 117) zum Beispiel ist unzuverlässig, weil er immer wieder Einsätze ablehnt, die dann doch wieder beim Rettungsdienst landen. Für manche Menschen stellt auch einfach die Entfernung zur nächsten Praxis oder Klinik ein Problem dar. Leider haben wir es da in Deutschland mit einer recht dämlichen Vorschrift zu tun: Ein RTW-Einsatz (regional unterschiedlich, oft um die 1.000,00 Euro) wird in der Regel bezahlt, wenn ich einen Patienten in die Klinik befördere. Eine Taxifahrt für 20,00 Euro nicht. Mein Fazit an dieser Stelle zur Doku: Eine Reform des Rettungsdienstes allein wird nicht ausreichen. Wir müssen auch die nötigen Alternativen schaffen. Die gibt es aber, zum Beispiel den Gemeinde-Notfallsanitäter in Niedersachsen. Leider nicht flächendeckend.

(2) Notfallsanitäter, die Maßnahmen nicht durchführen dürfen

Da fehlt mir in der Doku ein Aspekt. Das Notfallsanitätergesetz von 2014 sieht vor, dass Notfallsanitäter so auszubilden sind, dass sie medizinische und auch "ärztliche" Maßnahmen nach ärztlichen Vorgaben eigenständig durchführen dürfen. Dies ist geregelt in § 4 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c des Gesetzes. Das zentrale Problem, das die Doku thematisiert, ist tatsächlich: Diese ärztlichen Leiter gehen dabei ganz unterschiedlich vor. An meiner Rettungswache darf ich nahezu alle Medikamente eigenständig einsetzen, für die ich früher einen Notarzt an der Einsatzstelle gebraucht hätte. Das umfasst inzwischen sogar die Betäubungsmittel (Morphin, Fentanyl, Piritramid usw.). Andernorts sind die ärztlichen Leiter sehr viel zurückhaltender und erlauben sehr wenige, manchmal sogar überhaupt keine medikamentösen Maßnahmen. Der Rettungsdienst Kassel scheint hier ein Paradebeispiel zu sein, die dortigen Kolleg:innen sind deswegen teilweise maximal frustriert, manche haben den Rettungsdienstbereich bereits verlassen. Wenn ich auf meinem RTW keine Medikamente dabei habe, kann ich natürlich auch keine einsetzen. Die Doku thematisiert allerdings auch den Fall, dass ich ein Medikament dabei habe, es aber nicht einsetzen darf, weil der ärztliche Leiter es nicht erlaubt. Zu diesem Fall möchte ich erwähnen, dass es seit 2021 den § 2a Notfallsanitätergesetz gibt, der es mir erlaubt, bestimmte Maßnahmen auch dann zu ergreifen, wenn mein ärztlicher Leiter diese nicht erlaubt hat. Dabei handelt es sich um Maßnahmen, die erforderlich sind, um Lebensgefahr oder die Gefahr wesentlicher Folgeschäden abzuwenden. Dazu gehört auch die medikamentöse Schmerzbekämpfung, wenn die Schmerzen entsprechend stark sind. Das gleiche gilt für die Reanimationsmedikamente (Adrenalin und Amiodaron), für Medikamente, die Krampfanfälle beenden und so weiter. Diesen Aspekt habe ich in der Doku vermisst. Ein örztlicher Leiter kann mir diese Maßnahmen nicht verbieten.


Schönes Wochenende
SH
 
Zurück
Oben

Du verlässt RETTERNETZWERK

Dieser Link führt zu einer externen Website:

Für Inhalte externer Websites sind wir nicht verantwortlich. Beim Aufruf erhält der Betreiber der Zielseite Daten wie deine IP-Adresse – dort gilt dessen Datenschutzerklärung.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung

Weiter zur Website